Winterdienst – auch die Anwohner müssen zur Schaufel greifen!

Sicherlich wollen auch Sie unfallfrei durch den Winter kommen. Darum ist bei Schnee und Glätte auch Ihre Mithilfe erforderlich.

Nach der Verordnung der Stadt Neutraubling über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (der Inhalt kann auf der städt. Homepage unter der Rubrik –Rathaus- Ortsrecht nachgelesen werden) sind alle Grundstücksanlieger verpflichtet, an öffentlichen Straßen angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.

Als Anlieger sind Sie von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 20 Uhr sowie an Sonn-/Feiertagen ab 8.00 Uhr in der Pflicht, auf Ihrem Gehweg Schnee zu räumen.

Bei Glätte ist in diesem Bereich mit Sand oder Splitt (nicht mit Tausalz!) zu streuen bzw. das Eis zu beseitigen.

Übrigens: Die Räum- und Streupflicht besteht auch bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung (z.B. Urlaub oder Krankheit weiter).

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihren Einsatz und wünschen Ihnen eine schöne und vor allem sichere Winterzeit!