Sanierungsgebiet "Stadtmitte Neutraubling"

Innerhalb des Sanierungsgebietes Stadtmitte Neutraubling haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, Aufwendungen für Sanierungs‐ und Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich geltend zu machen.
Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Voraussetzungen von steuerlichen Vergünstigungen.
Die Stadt Neutraubling sichert Ihnen dabei Unterstützung zu; nutzen Sie unseren Service!
Projektbüro Stadtentwicklung
Montags von 8.00 bis 10.00 Uhr, dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr besetzt.
Wenn Ihnen ein Besuch zu den Bürozeiten nicht möglich ist, besteht die Alternative, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren. Da sich Terminüberschneidungen leider nicht vermeiden lassen, rufen Sie vor Ihrem Besuch bitte kurz an, ob das Büro besetzt ist.