Keine Verkehrsüberwachung durch Private

In Neutraubling kontrolliert der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV KVS)

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Montag zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister ist derzeit in aller Munde. Dieses stellt fest, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist – von diesem Urteil ist der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (ZV KVS) nicht betroffen.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kümmert sich der ZV KVS seit Ende 2014 im Auftrag seiner Gemeinden um die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs – mitsamt der vollumfänglichen Sachbearbeitung. Die Mitgliedskommunen übertragen dem Zweckverband dabei die hoheitliche Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz zu verfolgen und ahnden.

„Als kommunale Behörde arbeiten wir im Gegensatz zu privaten Dienstleistern und GmbHs nicht gewinnorientiert, sondern einzig und allein als Zusammenschluss der Kommunen, die genau dort Verbesserungen schaffen wollen, wo es sinnvoll ist“, so Sandra Schmidt, kommissarische Geschäftsführerin des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Der Zweckverband arbeitet hierbei eng mit den Gemeinden und den jeweiligen Polizeiinspektionen zusammen.

Die Mitarbeiter des Zweckverbands mit Sitz in Amberg werden an der Bayerischen Verwaltungsschule intensiv auf ihren Einsatz vorbereitet. Die Ausbildung endet mit der Zertifizierung zum geprüften kommunalen Verkehrsüberwacher. Für Kommunen und Bürger bedeutet dies eine hohe Qualität der Überwachungsarbeit und Rechtssicherheit. Der ZV KVS beschäftigt keine privaten Subunternehmer.

Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte bereits im November 2019 entschieden, dass die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs, sprich Geschwindigkeitsmessungen, durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind (Az. 2 Ss-OWi 942/19) – und nun gleiches auch für den ruhenden Verkehr verhängt. (Az. 2 Ss-OWi 963/18). Für Bayern haben die Urteile indes keine Bedeutung. Hier hat das Innenministerium schon seit 2006 den Kommunen untersagt, für die kommunale Verkehrsüberwachung Private zu beauftragen. 

Über den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz: Gegründet wurde der ZV KVS im November 2014 von 11 Gründungsmitgliedern als „klassischer“ Überwacher des ruhenden und fließenden Verkehrs. Heute erfüllt der Zweckverband diese Aufgabe für knapp 90 angeschlossene Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Kontakt: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Julia Rösch (Emailfabrikstraße 13, 92224 Amberg, Tel. 09621 / 769 16 – 14, presse@zv-kvs.de)