Keine Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen und Deponien

Wie das Landratsamt Regensburg mitteilt, besteht derzeit keine Pflicht zum Tragen einer Maske auf den Anlagen von Wertstoffhöfen oder Deponien im Landkreis Regensburg!

Eine entsprechende Vorgabe ergibt sich weder unmittelbar aus der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) noch wurde vom Landratsamt Regensburg eine explizite Anordnung zum Tragen einer Maske in Wertstoffhöfen oder Deponien getroffen. Vielmehr ergibt sich aus § 3 Absatz 3 der 13. BayIfSMV nur die Empfehlung bei Nichteinhaltung des Mindestabstands eine Maske zu tragen. Auf Wochenmärkten gilt die Maskenpflicht noch immer: Denn bei Märkten ist es üblich, dass ein enger Kontakt zu Verkäuferinnen und Verkäufern besteht, Produkte begutachtet und Gespräche geführt werden, letztlich also ein „Aerosol-Kontakt“ zwingend ist.