Hinweis zur Datenerhebung im Zuge der Europawahlen

Am 9.6.24 finden die Europawahlen statt. Anlässlich dazu möchte die Stadt Neutraubling informieren.

 Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften, erteilen. Die Übermittlung der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene und nur in den sechs Monaten der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und muss sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung löschen oder vernichten. Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Wenn Sie davon Gebrauch machen wird von der Meldebehörde eine Übermittlungssperre eingerichtet und die Daten werden nicht übermittelt. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis zu ihrem Widerruf.