Aus der letzten Stadtratssitzung vom 30.01.2020

Folgende Themen wurden behandelt:

Haushalt verabschiedet

Nachdem der Haushalt 2020 samt Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 – 2023 bereits im Finanzausschuss vorberaten wurde, war nun das Stadtratsgremium an der Reihe. Kämmerer Manfred Zink erläuterte das umfangreiche Zahlenwerk und ging ganz bewusst auch auf die globale Situation ein. Denn globales Denken sei auch in Neutraubling angesagt. Die aktuelle Situation zeige eine klare Eintrübung der Konjunktur; diese Bedingungen gelte es hier in Neutraubling zu berücksichtigen und im Haushalt hier auch mittelfristig zu verankern. Mehr noch als in den Vorjahren gelte daher: Ein Spielraum für Zusätzliches – vielleicht sogar manchmal Wünschenswertes – ist nicht mehr vorhanden. Risikominimierung gehe jetzt vor.

Das Haushaltsvolumen für 2020 beträgt 56,680 Mio. Euro. Positiv hervorzuheben ist, dass Neutraubling weiterhin schuldenfrei bleibt. Wie schon in den zurückliegenden Jahren, kommt der Haushalt 2020 ohne Neuverschuldung aus. Zugleich bedeutet dieser Betrag das vierhöchste Gesamthaushaltsvolumen, das dritthöchste Verwaltungshaushalts- und das vierthöchste Vermögenshaushaltsvolumen in der Geschichte Neutraublings. Der laufende Betrieb, der sog. Verwaltungshaushalt, umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 40,18 Mio. Euro. Zum Vorjahr ist dieser Ansatz um 4,64 Mio. Euro höher. Durch die höhere Kreisumlage wird der Spielraum im Verwaltungshaushalt enger. Dennoch kann der Verwaltungshaushalt mit den veranschlagten Einnahmen, entsprechend dem Gesamtdeckungsgrundsatz, die Ausgabenseite vollständig abdecken und somit für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen. Hier stehen im Wesentlichen die Einnahmen von Steuern und Gebühren im Vordergrund.

Eigene Steuern, Zuweisungen, Steueranteile und Gebühren summieren sich auf 31,095 Mio. Euro. Die Verbesserungen im Verwaltungshaushalt sind zu einem wesentlichen Anteil den höher veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen zu verdanken. Nach dem Rekordergebnis bei der Gewerbesteuer im Jahr 2018 mit 20,75 Mio. Euro kam letztes Jahr die kalte Dusche mit einem Einbruch dieser Steuerart auf 7,6 Mio. Euro. Ebenso wie das Rekordergebnis 2018 nicht Maßstab für künftige Erträge sein kann, darf auch das letztjährige Negativereignis nicht auf die Zukunft projiziert werden. Von daher scheint es vertretbar und aufgrund der bisherigen Veranlagungen angebracht, für das Jahr 2020 von Gewerbesteuererträgen von 11,0 Mio. € auszugehen. Allerdings lässt sich die tatsächlich zu erwartende Gewerbesteuer nur schwer prognostizieren. Steuervorauszahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuerfestsetzungen können im Laufe eines Jahres das Ergebnis noch maßgeblich beeinflussen, wie sich besonders in den beiden vergangenen Jahren gezeigt hat. Dabei sind nicht unerhebliche Ausschläge sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung möglich.

Die größten „Brocken“ auf der Ausgabenseite sind Umlagen, Sachaufwand, Personalkosten und Zuweisungen in Gesamthöhe von 37,985 Mio. Euro. Während im letzten Jahr nur bei den Personalkosten ein Ausgabeanstieg zum Vorjahr zu verzeichnen war, weisen heuer alle vier Ausgabenblöcke Mehraufwendungen auf. Während es bei den Umlagen auf die erhöhte Kreisumlage von über 11 Mio. Euro zurückzuführen ist, so stehen beim Sachaufwand allein beim Grundstücksunterhalt eine knappe dreiviertel Million mehr zur Verfügung, was alleine schon den Unterschied zum Vorjahr erklärt. Erheblich ist auch der Ausgabenanstieg bei den Personalkosten um 1,16 Mio. Euro. Neben den tariflichen Auswirkungen sind es vornehmlich die Stellenmehrungen, welche die Personalaufwendungen beeinflussen. Weitere große Ausgabeposten betreffen die Bewirtschaftungskosten (1.840.100 Euro) oder die Unterhaltungskosten (2.812.200 Euro). Unterhalt und Instandhaltung erhalten den Gebrauchswert; sie umfassen Reinigung, Reparaturen und kleinere Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt Neutraubling stellt schon seit Jahren ausreichend Mittel für den Unterhalt der städtischen Infrastruktur zur Verfügung. So liegt der Betrag für 2020 wieder weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre.

Im Landkreis liegt die Stadt Neutraubling mit einer Steuerkraftzahl von 2.026,87 Euro (Vorjahr 1.559,31 Euro) an vorderster Stelle. Im Bezirk konnte sie sich von Rang 11 auf Rang 6 um 5 Plätze und in ganz Bayern von Rang 121 auf 56 sogar gleich um 65 Plätze verbessern. Der Differenzbetrag zwischen den Einnahmen des Verwaltungshaushalts und den Ausgaben ergibt den Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt. Dieser beträgt in diesem Jahr 2,065 Mio. Euro und gleichbedeutend mit der Freien Finanzspanne.

Im Investitionsprogramm stehen aktuell die verschiedensten Themen im Fokus, welche Neutraubling in den nächsten Jahren beschäftigen und fordern werden: Prägend hierbei zum einen das Mammutprojekt Hallenbad, die weitere Entwicklung der Schullandschaft und der Ausbau der Kinderbetreuung. Das Investitionsprogramm 2019 – 2023 umfasst Gesamtauszahlungen in Höhe von 60,842 Mio. Euro. Das sind trotz der 35 neuen Maßnahmen 25,08 Mio. Euro oder 29,19 % weniger als im „alten“ Programm 2018 – 2022 (85,92 Mio. Euro). Der sichtbare Rückgang ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Grundschulneubau mit Kulturhaus in diesem Jahr fertig gestellt wird und dadurch ein großer Kostenblock wegfällt. Zu beachten ist hierbei auch, dass zu den für dieses Jahr geplanten Maßnahmen, noch weitere hinzukommen, die zwar haushaltsrechtlich bereits abgeschlossen sind, weil sie für 2020 oder später keine zusätzlichen Haushaltsmittel erfordern, aber aus unterschiedlichsten Gründen noch nicht durchgeführt wurden, wie z.B. Brandschutzmaßnahmen Rathaus, Grunderwerb nördl. Fürst-Johannes-Ring. Alleine diese Maßnahmen haben ein Ausgabevolumen von 2,72 Mio. Euro, wobei ein Teil davon bereits durchgeführt wurde.

Der Finanzplanungszeitraum zeigt, dass dort mit Steuererträgen auf weiterhin akzeptablem Niveau kalkuliert wird. Ein Blick auf die Rücklagenentwicklung, zeigt jedoch, dass sowohl die vergangenen als auch die künftigen Erträge seit 2017 sukzessive aufgezehrt werden. Das führt dazu, dass die Stadt Ende 2022 nur noch knapp über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage liegt. Erst 2023 wird es wieder möglich sein, die Rücklage aufzufüllen. Aber auch dies nur, weil die Investitionsausgaben für dieses Jahr radikal zurück gefahren werden.

Im Anschluss an die Ausführungen des Kämmerers gaben der Bürgermeister und die Sprecher der Stadtratsfraktionen ihre Stellungnahmen ab.


Stellungnahme des Bürgermeisters

Bürgermeister Kiechle eröffnete damit, dass es der Verwaltung, vornehmlich dem Kämmerer, und nicht zuletzt ihm selbst schwer falle,  angesichts der Investitionsfantasien in den Wahlprogrammen Realitätssinn anzumahnen. Der vorliegende Haushalt 2020 sei wie die vorhergehenden Haushalte ambitioniert und dennoch, wie in den Vorjahren oft gelobt, realistisch finanziert. Letzteres würde einen Haushalt schließlich auszeichnen.

Das erste Kriterium müsse sein: Kann der Haushalt sichern, dass die Stadt ihre Pflichtaufgaben erfüllen kann? Diese werden durch Gesetzesvorgaben immer mehr ausgeweitet, wenn man nur an die Bereiche Bildung und Kinderbetreuung denkt, für deren Sicherstellung die Gemeinden zuständig sind. Der Gesetzgeber, ob Freistaat oder Bund, kann aber nicht schlüssig darlegen, wie diese realisiert werden sollen. Dennoch hat die Stadt hier in den vergangenen Jahren enorme finanzielle Anstrengungen unternommen, um für die kleinsten und kleinen BürgerInnen gute Voraussetzungen für den Start ins Leben zu schaffen. Alleine mit den jährlichen Kosten für ein gesundes Essen in der Grundschule und den Personalaufwand für die Betreuung, mit dem die Stadt über gesetzliche Vorgaben hinausgeht. Ja, aus finanzieller Sicht kann die Stadt Neutraubling ihre Pflichtaufgaben in diesen und anderen Bereichen erfüllen. Die Gebühren für die kostenrechnenden Aufgaben wie Friedhof, Kanal, Wasser u.a.m. bleiben so moderat, dass der Prüfungsverband der Stadt diese jedoch ausdrücklich zu hinterfragen empfiehlt.

Den zweiten großen Bereich, die Investitionen in den Klimaschutz, hat die Stadt schon lange mit dem Haid Park, dem Stadtgarten, den Aufwertungen der städtischen Grünflächen und vor allem der Realisierung der Ausgleichsflächen in und außerhalb der Stadt begonnen. Zu diesem Thema gehören zudem der ÖPNV, das von der Stadt finanzierte Innenstadtticket und mehrere E-Ladesäulen verteilt im Stadtgebiet. Auch die Nahwärme ist eine wichtige Säule zur Verbesserung der Luftqualität und zum Klimaschutz allgemein.

Die dritte große Aufgabe ist der Bereich Wohnungsbau. Der Landkreis wächst in den nächsten 18  Jahren stärker noch als die Stadt Regensburg um ca. 8%. Das betrifft auch Neutraubling. Nach Bezug des Quartiers am Fürst-Johannes-Ring in 2019 mit 130 Wohneinheiten erfolgt z. Zt. die Bebauung von Kleinfeld I mit 145 Wohneinheiten und es erreicht dieses Jahr Kleinfeld II mit 170 Wohneinheiten Planreife. Diese besteht schon für max. 150 WE an der Kastanienallee, in Kürze wird der Erschließungsvertrag abgeschlossen. Besonders wichtig ist das Vorhaben an der Europastraße. Hier soll geförderter Wohnraum barrierefrei für Familien und Senioren entstehen. Die Stadt ist laufend in die Planung mit eingebunden. In der nächsten Stadtratssitzung wird das Gremium über den Bebauungsplanentwurf entscheiden. Der jährliche Zuwachs an Menschen erfordert einen Kraftakt an Folgekosten und nicht zuletzt sind die Neubewohner auch in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Dennoch erlaubt der Haushalt die Bewältigung vieler freiwilliger Aufgaben wie das neue Hallenbad etwa oder die Ausgaben für die Vereine, für Soziales, Freizeit und ein reiches Kulturleben. Gerade diese Bereiche erfordern, von vielen gar nicht bemerkt, einen hohen Personalaufwand, den es auf Dauer zu finanzieren gilt.

Der vorliegende Haushalt zeige auf, dass Neutraubling die Zukunft bewältigen kann. Wie bestimmt der Stadtrat mit parteiübergreifendem Konsens. Danken möchte der Bürgermeister der Verwaltung, die mit großem Engagement arbeitet, mutigen Unternehmern, engagierten Ehrenamtlichen und allen Bürgern, die über das eigene Anliegen hinaus das Gemeinschaftsleben unterstützen!             


Von Seiten der Fraktionen gab es sowohl das Investitionsprogramm als auch den Haushalt betreffend unterschiedliche Ansichten. Zu guter Letzt beschloss der Stadtrat bei zehn Gegenstimmen das Investitionsprogramm und den Finanzplan für die Jahre 2019 - 2023. Der Haushalt 2020 wurde mit vier Gegenstimmen verabschiedet.


Änderung einer textlichen Festsetzung des Bebauungsplans „An der Reitbahn“

Der Bebauungsplan „An der Reitbahn“ ist seit dem 05.08.2019 rechtskräftig. Im Rahmen von Bebauungsplänen hat die Stadt die Möglichkeit geringere Abstandsflächen, als nach Art. 6 der Bayerischen Bauordnung, festzusetzen. Davon wurde bei diesem Bebauungsplan bei einzelnen Parzellen Gebrauch gemacht. 

Bei der Prüfung der Bauanträge ist dem Landratsamt Regensburg jedoch aufgefallen, dass die textliche Festsetzung hinsichtlich der Abstandsflächenregelung etwas konkretisiert werden muss. An dem städtebaulichen Konzept und somit auch an der Planzeichnung des Bebauungsplans hat sich nichts verändert. Es handelt sich um eine reine Änderung der textlichen Festsetzung hinsichtlich der Abstandsflächen.

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die textliche Festsetzung des Bebauungsplans „An der Reitbahn“ bzgl. der Abstandsflächenregelung zu ändern. Er billigte die geänderte textliche Festsetzung hinsichtlich der Abstandsflächenregelung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.


Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im neuen Baugebiet „Am Kleinfeld“, Am Lohgraben. Der Antrag wurde bereits in der Stadtratssitzung am 01.08.2019 behandelt und einstimmig befürwortet.

Bei der Abnahme des Schnurgerüstes wurde jedoch festgestellt, dass aufgrund des neuen Grundstückszuschnitts und der tatsächlichen Vermessung, die Abstandsflächen nicht ganz auf dem Baugrundstück eingehalten werden können. Um die Abstandsflächen auf dem Baugrundstück einzuhalten, wurde die Dachform des Hauptgebäudes von einem Satteldach in ein Walmdach mit derselben Dachneigung abgeändert. Zwischenzeitlich wurde mit dem Bau bereits begonnen. Der Rohbau wurde auch schon fertiggestellt. Durch die aufgrund der Abstandsflächenproblematik, notwendige Änderung der Dachform des Hauptgebäudes, entspricht die Garagendachform nun nicht mehr dem Hauptgebäude.

Da der Bebauungsplan jedoch festsetzt, dass die Dachform der Garage entsprechend dem Hauptgebäude, oder als Pult- oder mit begrüntem Flachdach ausgebildet sein muss, ist hierfür eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen erforderlich. Der Stadtrat stimmte der beantragten Befreiung einstimmig zu.


Behandlung von Anträgen verschiedener Stadtratsfraktionen

1)      Anträge der Aktiven Bürger für Neutraubling zur Aufnahme in den Haushalt 2020 vom 08.12.2019

Bürgermeister Kiechle verwies eingangs darauf, dass Anträge, die den Haushalt betreffen, das ganze Jahr über eingereicht werden können. Mitte Dezember sei der Haushalt jedoch bereits in der Erstellung. Der Antrag sei für die heutige Stadtratssitzung, der nächstmöglichen nach Antragseingang, auf die Tagesordnung gesetzt worden.

Der Antrag der Aktiven Bürger umfasst insgesamt 7 Punkte zu den Themen Klimaschutz, städt. Hallenbad und Lärmschutz. Bürgermeister Kiechle ging auf die einzelnen Punkte ein und erläuterte diese im Gremium. Einzelne Punkte seien sowieso im Haushalt 2020 enthalten. Das Thema Lärmschutz wurde an die zuständigen Behörden mit der Bitte um Klärung weitergegeben.  Der Bürgermeister bot an, die unter 2a aufgeführte Idee einer Errichtung von Bushäuschen mit Dachbegrünung einmal versuchsweise umzusetzen. Abschließend wurde so verblieben, dass sich die Aktiven Bürger bei der Stadtverwaltung melden, sollte die Behandlung einzelner Punkte des Antrags im Gremium noch erforderlich sein.

2)      Antrag der SPD-Fraktion für eine RVV-Anbindung auch für die Bürgerinnen und Bürger der neuen Wohngebiete in Neutraubling von Anfang an vom 31.12.2019

Bürgermeister Kiechle verwies darauf, dass das Thema Busverbindung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Neutraubling fällt. Der RVV wurde von der Stadtverwaltung um eine Stellungnahme zu dem Antrag gebeten, welche dem Gremium nach Erhalt zugeleitet wird.

3)      Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung eines kleinen Kreisverkehrs am Knoten Dresdener Straße und Neudeker Straße ohne Grundstücksankäufe vom 09.01.2020

In der Sitzung des Finanzausschusses am 16.01.2020 wurde die Berücksichtigung bzw. entsprechende Erweiterung des Investitionsprogramms um einen Kreisverkehr bei der Waldenburger Straße (kleine Lösung) mehrheitlich gewünscht. Damit wurde der Antrag der SPD-Fraktion bereits entsprechend berücksichtigt. In einer der nächsten Sitzungen wird die Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro erneut vorgestellt werden.