Aus der letzten Stadtratssitzung vom 29.10.2020

Folgende Themen wurden behandelt:

Neu-/Umgestaltung zweier Bereiche im Ortskern

Die Stadt Neutraubling beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich Erzgebirgstraße / Posener Straße / Bergstadt-Mies-Weg sowie den Platz an der Geschwister-Scholl-Straße. Während die Idee für eine Neugestaltung des Platzes an der Geschwister-Scholl-Straße bereits in den Untersuchungen zur Verflechtungsachse Eingang gefunden hat, stand der Bereich Erzgebirgstraße / Posener Straße / Bergstadt-Mies-Weg bislang nicht auf der städtebaulichen Agenda der Stadt Neutraubling. Die Anregung und Motivation für dieses Gebiet kam vom Leiter der Städtebauförderungsabteilung der Regierung der Oberpfalz höchstpersönlich anlässlich eines Fachgespräches im Rathaus Neutraubling und eines sich daran anschließenden Rundganges. Nach Besichtigung der Neugestaltung Schulstraße konnte sich der Regierungsvertreter sehr gut eine Weiterführung von gestalterischen Maßnahmen in den angesprochenen Abschnitt hinein vorstellen. Sollten diese Maßnahmen mit den Vorstellungen der Städtebauförderung vereinbar sein, wäre eine Förderung auch außerhalb des Sanierungsgebietes denkbar. Dabei soll die Posener Straße als Fuß-/Rad-Achse an Bedeutung gewinnen, da sie dann eine direkte Verbindung zum Stadtgarten darstellt. Der Bergstadt-Mies-Weg ist heute mit rd. 2,3 m Breite relativ schmal; Radverkehr ist daher aus Gründen der Sicherheit für die Fußgänger nicht erlaubt. Ein Flächenerwerb eines Grundstücksteiles der angrenzenden Firma durch die Stadt Neutraubling sollte langfristig verfolgt werden. Dann könnte der Weg verbreitert und für den Radverkehr freigegeben werden; diese künftige Verbreiterung ist als Variante in die Gestaltungsplanung einzuarbeiten. Ebenso „anzudenken“ ist eine mögliche Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes bzw. eines Neubaus, der sich dann bis zum heutigen Parkplatz südlich des jetzigen Supermarktes erstrecken könnte; dadurch wären auch Verbesserungsmöglichkeiten für die heute schwierige Anliefersituation denkbar. Die Stadt Neutraubling erwartet sich darüber hinaus Planungsvorschläge und Lösungsansätze für den öffentlichen Raum. Der Stadtrat bewertet das Vorhaben äußerst positiv und beauftragte die Verwaltung daher einstimmig mit der Einholung von Angeboten für die Planungsleistung sowie mit der Beantragung der Städtebaufördermittel für die Gesamtmaßnahme unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.


Genehmigte Bauanträge

Nachdem ein bereits vom Stadtrat abgelehntes Bauvorhaben im Rapunzelweg umgeplant wurde, konnte nun das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung erteilt werden.

Ebenfalls grünes Licht erhielt der Bauantrag hinsichtlich eines Neubaus einer Terrassenüberdachung im Schneewittchenweg. Trotz zweier Gegenstimmen steht auch dem Neubau eines Zweifamilienwohnhauses im Steinäckerweg nichts mehr im Weg.


Straßennamen für das Baugebiet „Am Kleinfeld II“

Nachdem sich das Gremium in seiner letzten Sitzung noch nicht final festlegen wollte, fiel nun die Entscheidung hinsichtlich der beiden neuen Straßennamen für das Baugebiet „Am Kleinfeld II“. Die nördliche Straße wird in „Birkenfelder Allee“ und die südliche Straße in „Am Kleinfeld“ benannt.


Änderung der Benutzungssatzung für die städtischen Kindergärten

Aufgrund des hohen Bedarfs an Kindergartenplätzen und den zu erwartenden Zuzügen, ist die Errichtung eines Interimskindergartens in Modulbauweise, für zwei Kindergartengruppen, erforderlich. Dieser soll beim Tenniscenter, mit der Zufahrt über die Gerhart-Hauptmann-Straße 20 entstehen. Demnach wurde die Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Neutraubling geändert. Der neue städtische Kindergarten südwestlich des Tenniscenters wurde mit aufgenommen.


Breitbandausbau - Beitritt zur Laaber-Naab Infrastruktur GmbH

Die Laaber-Naab-Infrastruktur GmbH (LNI)plant gemeinsam mit Kommunen ein eigenes Glasfasernetz sowie dieses kontinuierlich aufzubauen. Geschäftsführer René Meyer stellte dem Gremium die Gesellschaft und ihre Aufgaben vor. Dazu gehören Planung (Bedarfsermittlung, Grob- und Feinplanung), Ausbau (Ausschreibung, Ausführung, Dokumentation, Qualitätssicherung), Betrieb (Technischer Betrieb, Entstörung), Vermarktung (Verpachtung an Netzbetreiber, Lobbyarbeit). Der Stadtrat stimmte einer partiellen, projektbezogenen Aufgabenübertragung im Bereich Breitbandausbau auf die LNI zu.


Unerlaubtes Einleiten von Niederschlagswasser in die städtische Entwässerungseinrichtung

Nach den Bestimmungen der städtischen Entwässerungssatzung muss in Neutraubling das Niederschlagswasser grundsätzlich versickert werden. Die Einleitung in die städtische Kanalisation ist nur dann zulässig, wenn eine Versickerung auf dem Grundstück nicht machbar ist. Der Großteil der Grundstückseigentümer hält sich auch an diese Vorgaben. Der städtische Bauhof wurde beauftragt, die Einhaltung der Bestimmung zu überprüfen und musste leider bei 68 Bauherren eine Nichteinhaltung feststellen. Da die Bebauung ausschließlich in Neubaugebieten liegt, wäre es ein leichtes gewesen, im Zuge ihrer Baumaßnahmen eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserentsorgung auf ihren Grundstücken herzustellen. Nachdem die Verwaltung gehalten ist, die Satzungsbestimmungen zu vollziehen, müssten die Grundstückseigentümer daher aufgefordert werden, ihre befestigten Flächen, derart zu gestalten, dass eine Niederschlagswasserversickerung auf dem Grundstück gewährleistet ist und die städtische Entwässerungseinrichtung somit nicht belastet wird. Um hier keine Präzedenzfälle zu schaffen und dem Umweltgedanken durch einen sorgsamen Umgang mit Regenwasser zu folgen, ist der Stadtrat mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden, die betreffenden Grundstückseigentümer aufzufordern, eine ordnungsgemäße Niederschlagsversickerung herzustellen.


2. und 3. Bürgermeister zu Eheschließungsstandesamten bestellt

Die Neutraublinger Standesbeamten bekommen Verstärkung. Künftig dürfen auch 2. Bürgermeister Ulrich Brossmann und 3. Bürgermeister Dr. Philipp Ramin Trauungen im Rathaus Neutraubling vollziehen. Damit kann Wünschen nach Eheschließungen leichter Rechnung getragen werden. Die Bestellung endet mit Ablauf der Amtszeit.