Aus der letzten Stadtratssitzung vom 21. Januar

Folgende Themen wurden behandelt:

Kastanienallee: Bauantrag für zwei Baufelder genehmigt

Die PE HAID GmbH beabsichtig den Neubau von Mehrgeschosswohnungsbau inkl. Tiefgarage in der Kastanienallee. In den jeweils mehrstöckigen Bauten sollen im Baufeld III 42 Wohnungen (Gesamtwohnfläche 2.734,88 m²) und im Baufeld IV 35 Wohnungen (Gesamtwohnfläche 2.450,56 m²) errichtet werden. Jeweils 14 davon sind barrierefrei ausführbar. Eine gemeinsame Quartierstiefgarage soll in diesem Zuge ebenfalls errichtet werden. Im Rahmen der 1. Bebauungsplanänderung, welche voraussichtlich im Februar planreife erhält, wurde die Stellplatzberechnung angepasst, dadurch können die insgesamt erforderlichen 95 Stellplätze mit einem Plus von 3 in der Tiefgarage nachgewiesen werden.


Baugebiet „Kleinfeld I“ – Neubau von 8 Reihenhäusern genehmigt

Die VMAX-Stiftung beabsichtigt die Errichtung von zweimal vier Reihenhäusern im Schneewittchenweg. Die Reihenmittelhäuser überschreiten die zulässige GRZ I. Sieht man allerdings 4 Reihenhäuser als Einheit, wird diese eingehalten. Einer Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen spricht daher nichts entgegen. Insgesamt sind 16 Stellplätze erforderlich. Diese werden in einer Carportanlage nachgewiesen.


Globus baut um

Die Umbaumaßnahme wurde bereits vom Stadtrat genehmigt. Nun wurden verschiedene Änderungen beantragt. Innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche wird ein Teil der Non-Food-Flächen in Food-Flächen umgewandelt und die Gangführung wird angepasst. In der Shop-Zone sollen ein Beauty-Studio sowie der Globus-eigene Foto/Uhren/Schmuck-Shop seinen Platz finden, welcher bisher im Markt zu finden war. Zum eingereichten Tekurantrag gab es seitens des Gremiums keine Gegenstimmen.


Genehmigte Anträge

Der Errichtung eines elektronischen Zufahrtstores in der Leonhard-Deininger-Straße wurde mehrheitlich zugestimmt. Grünes Licht gab es auch für einen beantragten An- und Umbau einer Doppelhaushälfte samt Erweiterung der bestehenden Garage in der Eichendorffstraße.


Bebauungsplan „Europastraße“

Beantragte Reduzierung des Stellplatzschlüssels für geplanten Wohnungsbau abgelehnt.

Das Immobilienzentrum Regensburg beabsichtigt im Gebiet des o.g. Bebauungsplan, Wohngebäude zu errichten, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden (sog. EOF-Wohnungen). Hierbei wurde dem Stadtrat am 11.07.2019 ein städtebauliches Konzept vorgestellt.

Der Wohnungsmarkt in Neutraubling ist und bleibt weiterhin angespannt. Durch die Erstellung dieser Bebauungsplanänderung soll einer einkommensschwächeren Zielgruppe der Zugang zu bezahlbaren Wohnungen erleichtert werden. Aufgrund finanzieller Zwänge bei den potenziellen Mietern kann von einer geringeren Besitzrate bei Pkw ausgegangen werden. Die Stellplatzreduktion kann somit mehr Menschen bezahlbaren Wohnraum anbieten. Die Stellplatzsatzung der Stadt Neutraubling sieht derzeit vor, dass für Wohnungen bis einschließlich 65 m2 ein Stellplatz, für Wohnungen von 65 bis einschließlich 100 m2 1,5 Stellplätze vorzuweisen sind. Bei sozialem Wohnungsbau kann ein Abschlag von 10% gewährt werden. In den fünf geplanten Wohngebäuden mit EOF-Wohnungen liegt die jeweilige Wohnungsgröße bei max. 75 m2, um die Anforderungen der Wohnraumförderungsbestimmungen einzuhalten. Bei Einhaltung der derzeit gültigen Stellplatzsatzung – max. 65 m2 plus 10% Abschlag – wären 88 Stellplätze vorzuweisen. Bei Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf 75 m2 plus 10% Abschlag wären es 72 erforderliche Stellplätze. Dies entspräche einer Reduktion um 16 Stellplätze. 73 Stellplätze sind in den derzeitigen Planungen vom Bauunternehmen vorgesehen.

In entfachter Diskussion im Gremium machte sich die Befürchtung laut, dass durch eine zweifache Reduktion der geforderten Anzahl (pro 75 m² ein Stellplatz + 10%-Abschlag) ein deutliches Defizit an Stellplätzen entstünde, ähnlich der Problematik in der Gärtnersiedlung. Eine Reduktion wäre völlig ausreichend. Weiter habe man Sorge, dass evtl. auch wieder mehr Fahrzeuge pro Haushalt vorhanden sein könnten, sobald die die Bindefrist ablaufen ist und das Eigentum an „Besser-Verdiener“ übergehen würde. Auch wenn dem Stadtrat Wohnungsbau, speziell auch billiger Wohnraum, sehr am Herzen liege, lehnte dennoch die Mehrheit des Gremiums die beantragte Doppel-Reduzierung ab. 


Genehmigung zum Kiesabbau im Gebiet Guggenberger See verlängert

Der Kies konnte nicht fristgerecht abgebaut werden. Für den Betrieb der bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Brech- und Sortieranlage wurde einer Verlängerung bis Ende 2023 zugestimmt. Auf Neutraublinger Gebiet befinden sich noch eine Brechanlage und ein Zwischenlager, daher konnten die Grundstücke noch nicht wieder bebauungsplankonform wieder aufgefüllt und rekultiviert werden. Die Frist wurde bis Ende 2023 verlängert.


Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden

Die Stadt Neutraubling wurde als Nachbargemeinde an insgesamt zwei Bauleitplanverfahren der Gemeinde Barbing und einem der Gemeinde Obertraubling beteiligt. Da die Belange Neutraublings nicht berührt werden, wurden hierzu keine Einwände erhoben.