Änderungen im Passrecht ab 2024

Beim Pass- und Ausweisrecht gibt es ab 2024 zwei Änderungen.

Abschaffung des Kinderreisepasses

Zum 1.1.24 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Kinderreisepässe können also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Für Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland muss dann entschieden werden, ob das minderjährige Kind einen Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Gebührenerhöhung beim Reisepass

Die Gebühr für den Reisepass beträgt für Personen ab 24 Jahren ab 1.1.2024 70 Euro (statt vorher 60)