Prüfung von Bauanträgen

Überblick

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, zu stellen. Das Bauantragsformular finden Sie unten zum Download. Die erforderlichen Unterlagen sind:

  • Antragsformular (Bauantrag/Bauvoranfrage) mit Unterschrift des Bauherren und des Planers
  • Baubeschreibung und Berechungen (GRZ, GFZ etc.)
  • aktueller Lageplan (1:1000) mit einem Auszug aus dem Katasterkartenwerk
  • Bauzeichnungen mit den Unterschriften der betroffenen Nachbarn
  • Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung
  • Erhebungsbogen (Angaben zur Baustatistik).
  • Der Bauantrag wird digital beim Landratsamt eingereicht: Start – Bauantrag (bayern.de)
  • In Ausnahmefällen ist auch das Einreichung einer Ausfertigung in Papierform beim Landratsamt möglich.
  • Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.
  • Das Landratsamt beteiligt im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens die zuständige Kommune.
  • Die Bauverwaltung der Kommune prüft den Bauantrag und legt diesen gegebenenfalls dem Stadtrat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
  • Die Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt) entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist. 

Um die Baugenehmigung rechtzeitig zu erhalten, ist es wichtig, den Bauantrag frühzeitig zu stellen. Die Bearbeitungszeit von vollständigen Bauanträgen kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

Der Bauantrag wird digital beim Landratsamt eingereicht: Start – Bauantrag (bayern.de)
In Ausnahmefällen ist auch das Einreichung einer Ausfertigung in Papierform beim Landratsamt möglich.
Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.
Das Landratsamt beteiligt im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens die zuständige Kommune.
Die Bauverwaltung der Kommune prüft den Bauantrag und legt diesen gegebenenfalls dem Stadtrat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Die Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt) entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Fristen


Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.

Um die Baugenehmigung rechtzeitig zu erhalten, ist es wichtig, den Bauantrag frühzeitig zu stellen. Die Bearbeitungszeit von vollständigen Bauanträgen kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens) zwischen 2 v. T. und 4 v. T. der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
 

  • Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 28.12.1999, AIIMBI 2000, Seite 6 (Einführung der Bauantrags-Vordrucke)
  • Bauvorlagenverordnung
  • Bayer. Bauordnung (Art. 67, 72, 73)