Gebührenerhöhung Restmülltonne

Im ganzen Landkreis erhöht sich die Restmüllgebühr. Infos zu den neuen Preisen und weitere Hinweise finden Sie im Artikel.

Warum muss die Restmüllgebühr angehoben werden und was kostet die Restmüllentsorgung (Abfallgebühren, Müllgebühren) ab dem 01.01.2024?Aufgrund des jahrelangen Defizits im Müllgebührenhaushalt sowie der aktuellen Preisentwicklungen und der Einbeziehung der Verbrennung von Siedlungsabfällen in den nationalen Emissionshandel ist es notwendig, die Müllgebühren ab dem 01.01.2024 um 33% anzuheben, um auch in den nächsten Jahren eine kostendeckende Abfallentsorgung zu garantieren. Weitere Informationen zur Gebührenerhöhung finden Sie hier: 

Folgende Müllgebühr gilt ab dem 01.01.2024:

  • 50 l-Tonne monatlich: 8,67 Euro / jährlich: 104,00 Euro
  • 60 l-Tonne monatlich: 10,40 Euro / jährlich: 124,80 Euro
  • 80 l-Tonne monatlich: 13,87 Euro / jährlich: 166,40 Euro
  • 120 l-Tonne monatlich: 20,80 Euro / jährlich: 249,60 Euro
  • 240 l-Tonne monatlich: 41,60 Euro / jährlich: 499,20 Euro
  • 1,1 m³ monatlich: 190,67 Euro / jährlich: 2.288,00 Euro
  • Restmüllsack 70 l 7,00 Euro


Anfang des Jahres 2024 bekommt jeder Grundstückseigentümer den neuen Gebührenbescheid mit weiteren Informationen und den neuen Gebührenmarken von der Realsteuerstelle zugesandt.

Mülltonnen anmelden, ummelden oder abmelden

Nur Grundstückseigentümer, aber auch Hausverwaltungen und Mieter mit entsprechender schriftlicher Vollmacht, können den Behälterbestand bei der zuständigen Gemeindeverwaltung an-, um- oder abmelden. Sie erhalten dort auch die notwendige Gebührenmarke.

Wo finde ich die Termine zur Leerung von Restmüll- und Papierbehältern?

Entsorgungstermine sind in der Abfall-App und auch unter dem Link Entsorgungskalender auf der Homepage des Landkreises Regensburg übersichtlich dargestellt. Link findet sich unterhalb des Artikels. 

Hinweis

Die Gebührenabbuchung ist grundsätzlich nur vom Konto des Eigentümers möglich! Die Gemeinde übermittelt Ihre Angaben an die Realsteuerstelle Regensburg. Diese übersendet dem Grundstückseigentümer dann den Gebührenbescheid.

Bei einer Um- oder Abmeldung ist die Gebührenmarke von der Tonne zu entfernen. Die unbrauchbare Gebührenmarke legen Sie als Nachweis bei der Gemeindeverwaltung vor.

Wie funktioniert die Restmüllabfuhr?

Die Abholtermine werden jährlich in einem eigenen Entsorgungskalender veröffentlicht. Der Kalender ist online abrufbar (siehe Link unten) oder im Rathaus erhältlich. 
Die Restmülltonnen müssen am jeweiligen Abholtag ab 06.00 Uhr bereitstehen.

(Quelle: Landratsamt Regensburg)