Kinderreisepass
Den Kinderreisepass für ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen. Das Kind muss bei der Ausstellung des Kinderreisepasses anwesend bei.
Er ist jeweils ein Jahr gültig und lässt sich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jährlich um ein weiteres Jahr verlängern. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild zu versehen.
Sofern nur ein gesetzlicher Vertreter mit dem/den minderjährigen Kinder/n erscheint, so muss der andere gesetzl. Vertreter vorab schriftlich zustimmen.
Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13,00 €.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 1 Jahr, (35 mm x 45 mm, Hochformat ohne Rand farbig, heller Bildhintergrund, Halbprofil ohne Kopfbedeckung) Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z. B. alter Kinderreisepass)
Das Kind selbst muss bei der Antragsstellung dabei sein! - Zustimmungsformular: Bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden muss Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten