Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
Wer gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, bedarf der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Notwendige Unterlagen:
-Vollständig ausgefüllter Antrag bei der Betriebssitzgemeinde zu beantragen
-Pachtvertrag in Kopie
-Aktueller Grundrissplan Maßstab 1:100, 3-fach in Kopie
-Kopie Gesundheitszeugnis/Gesundheitsbelehrung
-Kopie Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe von der Industrie-und Handelskammer
-Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
-Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate, bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Der Antrag soll über die Gemeinde des Betriebssitzes gestellt werden. Von dort wird er nach einer Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) weitergeleitet.