Ab- / An- / Ummeldung
Anmeldung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich persönlich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt Neutraubling.
Eine Abmeldung bei Ihrer Wegzugsgemeinde erfolgt bei Anmeldung automatisch.
Eine nicht fristgerechte Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Vorzulegen sind bei der Anmeldung:
- Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt durch den Haus- oder Wohnungseigentümers, mit namentlicher Auflistung aller einziehenden Personen)
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Stammbuch (begl. Abschrift aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde)
- Geschiedene: Scheidungsurteil
Nebenwohnsitz
Wer im Inland mit einzigem Wohnsitz gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser weiteren Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes anzumelden.
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich persönlich in der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich, spätestens allerdings zwei Wochen nach Auszug.
Weitere Informationen über das BayernPortal
Wohnsitz-Anmeldung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8444082781
Wohnsitz weitere Wohnung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/50108777503
Wohnsitz-Abmeldung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/846323559210