Bekanntmachung: Einsicht ins Wählerverzeichnis und Eintragung ins Volksbegehren

Hiermit wird die Eintragung ins Volksbegehren sowie die Einsicht ins Wählerverzeichnis zum Volksbegehren auf Abberufung des Landtags bekanntgegeben.

Einsicht ins Wählerverzeichnis

Am Freitag, 24. September, Montag, 27. September und Dienstag, 28. September, kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Zimmern B2 und B3 (Rathaus der Stadt Neutraubling) Einsicht genommen werden in das Wählerverzeichnis zum Volksbegehren auf Abberufung des Landtags. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 24. September, bis spätestens Dienstag, 28. September, schriftlich Einspruch einlegen.

Eintragung ins Volksbegehren

Die Stadt Neutraubling gibt bekannt, dass die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags zwischen 14. und 27. Oktober 2021 zu folgenden Zeiten in Zi. B2 und B3 erfolgen kann: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13 bis 18 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstag, den 21. Oktober 2021, von 18 bis 20 Uhr. Der Zugang ist barrierefrei möglich. Zur Eintragung soll der Personalausweis oder Reisepass mitgenommen werden.