Streuen mit Tausalz verboten!

Bitte verwenden Sie nur Sand oder Splitt!

Da bei der Verwaltung vermehrt Beschwerden eingegangen sind, weist die Stadt Neutraubling eindringlich darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter das Befreien der Gehwege von Schnee und Eisglätte nur mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie beispielsweise Sand oder Splitt erlaubt ist.

Das Streuen mit Tausalz oder ätzenden Mitteln ist untersagt.

Wir bitten dies zu berücksichtigen. Vielen Dank!