Sommer in Neutraubling

Regeln und Hinweise für ein gutes Miteinander
Farbenfrohe Natur inmitten der Stadt

Regeln beim Feiern und Arbeiten im Freien

Bitte nehmen Sie aufeinander Rücksicht - Keine Ruhestörung mittags und abends!

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind nur zulässig: Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 und 14.00 – 19.00 Uhr, Samstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die Einhaltung der Mittags- und Nachtruhe! Sonn- und Feiertage sind von ruhestörenden Arbeiten grundsätzlich ganz freizuhalten.

Gleiches gilt für Grillfeste und Feiern in den eigenen vier Wänden oder dem heimischen Garten. Das Zusammensein mit Freunden und Familie wird oft zu einer ausgelassenen Fete mit guter Stimmung. Bitte denken Sie jedoch auch an Ihre angrenzenden Nachbarn. Oft hilft es auch, diese vor einer anstehenden Feier zu informieren, um ein mögliches Ärgernis zu verhindern.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter 09401/800-36.


Für gute Nachbarschaft - Straßenfeste?

Das schöne Wetter und die Urlaubszeit nutzen - eine gute Gelegenheit um mal wieder auf gute Nachbarschaft anzustoßen.

Straßenfeste, die auf öffentlichem Grund abgehalten werden sollen, brauchen eine schriftliche Genehmigung der Stadt.

Antragstellung und Rückfragen gerne bei der Stadtverwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter 09401/800-36.


Wohnwagen/Wohnmobile am Straßenrand abstellen – Was ist erlaubt?

Beim Parken am Straßenrand wird zwischen Wohnmobilen und Wohnwagen unterschieden.

Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Beschwerden von Bürgern über Wohnmobile oder Wohnwagen, die über einen längeren Zeitraum am Straßenrand abgestellt werden und den Anwohnern oft dringend benötigte Stellplätze wegnehmen.

Zugelassene Wohnmobile dürfen grundsätzlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Einzige Ausnahme: Wenn das Wohnmobil mehr als 7,5 Tonnen wiegt.

Wohnwagen hingegen dürfen ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Straßenrand geparkt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. So lange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Fahrbahnrand stehen. Zu beachten ist auch, dass der Anhänger nicht über die Parkflächenmarkierung hinausragen darf.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Besitzer, Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf ein Miteinander zu achten, entsprechend Rücksicht zu nehmen und die Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privatem Grund unterzustellen!