Schließung der Kindertageseinrichtungen ab 16. Dezember

Elterninfo - Wichtig für Reiserückkehrer nach den Weihnachtsferien

Update 04.01.2020 

Testpflicht für Rückkehrende aus Risikogebieten

Liebe Eltern,

der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrer/innen beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Informationen darüber, welche Gebiete derzeit als Risikogebiet eingestuft sind, finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bereits jetzt gilt für Einreisende aus Risikogebieten eine strenge Quarantänepflicht. Diese wird durch die Testpflicht weiter verschärft. Alle Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise nach Bayern ein negatives Testergebnis bei der für sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Der Test kann auch schon im Ausland vorgenommen werden, darf aber bei der Einreise nach Bayern nicht älter als 48 Stunden sein. Testmöglichkeiten gibt es in Bayern unter anderem an den Flughäfen, aber auch in kommunalen Testzentren.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Dieses hat dort hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung und zur Testpflicht für Reiserückkehrende zusammengestellt: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

Wir bitten Sie, Ihr negatives Testergebnis auch der Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung oder Ihrer Kindertagespflegeperson unaufgefordert vorzulegen, sofern Sie sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Dies dient dem Schutz der Betreuungspersonen und auch der anderen Kinder und Familien. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sind berechtigt, den Nachweis über das negative Testergebnis entsprechend einzufordern. Bitte denken Sie daher daran, eine Kopie oder einen Screenshot von dem Testergebnis zu machen, bevor Sie dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.

Wir bedanken uns vorab recht herzlich für Ihre Mithilfe, die Verbreitung des Corona-Virus zu verringern!


Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

 

die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund er noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen betroffen.  

Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt.

Anders als im Frühjahr hat die Regierung diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt. Wir appellieren daher an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.

Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn   sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern     angeordnet worden ist,

- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind

Klar ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Insoweit gelten die Regelungen des Rahmenhygieneplans unverändert fort. Dies gilt auch für die Regelungen zu Kindern mit Erkältungssymptomen.

 

Für unsere Kindertageseinrichtungen gilt:

ab Mittwoch 16.12.2020 bis zu den jeweiligen veröffentlichten Schließtagen im Januar 21 jeder Einrichtung, bleiben diese geschlossen.

 

Die städtischen Einrichtungen bieten von Mittwoch, 16.12.2020 bis Freitag 18.12.2020 und längstens bis 10.01.21 (nach den Schließtagen) o.g. Notbetreuung an.

 

Ob nach den Schließtagen ab 11. Januar 2021 der Kindergartenbetrieb wieder im normalen Regelbetrieb wieder aufgenommen werden darf, entnehmen Sie der Tagespresse. Zusätzlich werden wir Sie auf unserer Homepage unter www.kinderbetreuung-neutraubling.de informieren.

 

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie ausdrücklich nur in dringenden Notfällen und wenn wirklich keine anderweitige Betreuung möglich ist, die Notbetreuung zu nutzen.