Neue Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung 2020

Die wichtigsten Informationen in Kürze

Der Kreistag des Landkreises Regensburg hat in seiner letzten Sitzung vom 09. Dezember 2019 eine neue Abfallwirtschaftssatzung sowie eine Gebührensatzung für die Abfallentsorgung beschlossen. Beide Satzungen gelten ab dem 01.01.2020.


Abfallwirtschaftssatzung (AWS)

Die derzeitige Abfallwirtschaftssatzung stammte, bis auf einzelne Anpassungen, aus dem Jahr 1991. Seither sind zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen auf EU-, Bundes- und Landesebene hinzugekommen. Grundsätzlich wurden keine wesentlichen neuen Regelungen geschaffen. Mit der Neufassung wurde die AWS lediglich neu systematisiert und anwenderfreundlicher gestaltet.


Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Regensburg

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte 2010. Die allgemeinen Müllgebühren für die Restmüllbehältnisse sowie für zusätzliche Papierbehältnisse bleiben weiterhin unverändert.

Allerdings treten folgende Änderungen zum 01.01.2020 in Kraft:

· Zusätzliche Müllsäcke 70 l

Die Gebühr für einen amtlichen zusätzlichen Müllsack wird von 4 Euro auf 5 Euro angehoben. Da die Gebührenanpassung bei Druck des Entsorgungskalenders 2020 noch nicht bekannt war, ist im Kalender noch die Gebühr von 4 Euro genannt.

· Gebühren für die Annahme von Grüngut an den Kompostanlagen des Landkreises (§ 4 Abs. 4 )

Die Anlieferung von Grüngut aus einem privaten Grundstück, das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, bleibt weiterhin gebührenfrei. Die Gebühr für gewerbliche, kommunale und sonstige Anlieferungen sowie Anlieferungen aus der Unterhaltung von Sport- oder Grünanlagen wird angehoben.

Die Satzungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Regensburg Nr. 51/2019 vom 20.12.2019 veröffentlicht.

In digitaler Form sind sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/kommunales/kreisrecht/, Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen, zu finden.

 

-Landkreis Regensburg/Stadt Neutraubling-