Aus dem Stadtrat: Grünes Licht für Hundefreilaufzone

Freies Areal am Tenniscenter wird eingezäunt und mit Beutelspendern und Sitzgelegenheiten ausgestattet.

Gute Nachrichten für alle Neutraublinger Hundebesitzer: In der Stadtratssitzung am 04. März 2021 wurde dem im September vergangenen Jahres gestellten Antrag der Freien Wähler auf Hundefreilaufzonen im Stadtgebiet zugestimmt. In diesen Hundefreilaufzonen müssen Hunde weder Leine noch Maulkorb tragen. Nachdem zunächst vier verschiedene Standorte diskutiert wurden, entschied man sich nach Prüfung durch die Verwaltung dafür, die Freilaufzone auf der Fläche beim Tenniscenter einzurichten. Das Areal wird eingezäunt und mit allem Nötigen ausgestattet – wie Beutelspender oder Sitzgelegenheiten. „Ziel ist es, attraktive Anlaufpunkte für Hundebesitzer und ihre Vierbeiner zu schaffen“, erklärt Bürgermeister Harald Stadler. Außerdem würden durch die Freilaufzone Möglichkeiten geschaffen, dem Bewegungsdrang der Hunde auch im Stadtgebiet ausreichend gerecht zu werden.

Vertrauen in Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer

Der Bauhof der Stadt Neutraubling wird sich um die Pflege und Wartung des Areals kümmern. Dadurch entstehen, abhängig von der Nutzungsintensität, geschätzte Fixkosten von 2.000 bis 3.000 Euro pro Jahr sowie ein wöchentlicher Zusatzaufwand der Bauhofmitarbeiter von ein bis zwei Stunden. „Ich bin aber zuversichtlich, dass die meisten Hundebesitzer, die diese Fläche nutzen, auch verantwortungsvoll mit der ihnen zur Verfügung gestellten Fläche umgehen“, sagt Bürgermeister Stadler.

Satzung regelt Nutzungsbedingungen der Hundewiese

Zwar liegt die Haftbarkeit, sobald das Gelände eingezäunt ist, bei der Stadt Neutraubling – es sei letztlich jedoch auch im Interesse der Nutzer, dass sich diese ebenfalls in der Verantwortung fühlen. Nur so könne das Projekt auf Dauer funktionieren.  „Die möglichen Probleme sind bekannt“, so Bürgermeister Stadler. „Aber die Erfahrung aus anderen Gemeinden hat gezeigt, dass es funktionieren kann. Wo ein Wille, da ein Weg.“ Diese Rahmenbedingungen für die Nutzung des Areals sollen, da es sich rechtlich um eine öffentliche Einrichtung handelt, auch in einer Satzung festgeschrieben werden.