Grüngutlagerplatz – Keine Adresse für Haus- und Elektromüll!

Grüngut auch außerhalb der Wertstoffhoföffnungszeiten flexibel und bequem entsorgen
Bitte nur Ast- und Strauchschnitt lagern!

Beim Pumpenhaus (Hebewerk) an der Autobahn wurde zusätzlich zu den Grüngutcontainern im Wertstoffhof als besonderer Service für Neutraublinger Bürger ein gemeindlicher Grüngutlagerplatz eingerichtet.


Was darf dort entsorgt werden?

Um eine ordnungsgemäße Verwertung zu gewährleisten, darf dort nur Ast- und Strauchschnitt gelagert werden. Nicht erlaubt ist das Ablagern von Grasschnitt, Obst, Gemüse und sonstigem Grüngut (führt zu Sickerwasserbildung und Gewässerverunreinigung) sowie Hausmüll und Elektroschrott!


Wer darf dort Grüngut anliefern?

Grundsätzlich darf auf diesen Plätzen nur Grüngut aus privaten Gärten (Grundstücken) zwischengelagert werden, für die eine Restmülltonne im Landratsamt Regensburg angemeldet ist.

Wenn ein Gartenbaubetrieb in einem Neutraublinger Anwesen Astmaterial ausschneidet und auf dem Grundstück eine angemeldete Restmülltonne steht, darf er dieses Astmaterial auch dort gebührenfrei anliefern.

Gewerbliches und kommunales Grüngut oder Grüngut von nicht angemeldeten Grundstücken (auch Schrebergärten usw.) muss kostenpflichtig bei den Verwertungsanlagen (z.B. landkreiseigene Kompostanlagen, Kompostanlage Hahn in Pfatter oder Kompostanlage Habermeier in Buchhausen) angeliefert werden.


!! Bitte halten auch Sie sich an die Regeln, damit der Grüngutlagerplatz als zusätzlicher Service zum Wertstoffhof weiter erhalten bleiben kann. Alle weiteren Anlieferungen verunreinigen den Lagerplatz und ziehen zudem Ungeziefer und Nager an !!