Förderprogramm für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke sind eine einfache Möglichkeit, um erneuerbare Energie in den Alltag zu integrieren. Mit einem Ertrag von bis zu 400 kWh können diese Mini-PV-Anlagen dazu beitragen, Stromkosten zu reduzieren. Hier finden Sie Infos zum Förderprogramm der Stadt Neutraubling.
Balkon PV-Anlagen in Aktion

Förderrichtline und Antragsformular

Häufig gestellte Fragen

Der offizielle Begriff lautet "steckerfertige Erzeugungsanlage". Es gibt  andere Begriffe wie Mini-PV, Guerilla-PV, Balkon-PV und viele mehr.

Im Wesentlichen handelt es sich bei allen diesen Begriffen um eine Photovoltaikanlage, die aus einem oder wenigen PV-Modulen und einem Wechselrichter besteht und direkt an eine Steckdose im Stromkreislauf des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung angeschlossen werden kann.

Die steckerfertige PV-Anlage bietet den Vorteil, dass der erzeugte Strom direkt im Haushalt genutzt werden kann und somit der Bedarf an Strom aus dem öffentlichen Netz reduziert wird. Dadurch kann man Stromkosten einsparen.

Gefördert werden Steckerfertige Erzeugungsanlagen mit einer Nettoleistung zwischen 300 und 600 Watt, während der Wechselrichter eine Leistung von bis zu 800 Watt aufweisen kann. Gefördert werden zudem Handwerkerleistungen, die in Anspruch genommen werden, um eine fachgerechte Installation zu gewährleisten.

Zunächst müssen Rechnungen für förderfähige Leistungen nicht älter als 19.01.2023 nachgewiesen werden. Zudem muss die Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber bestätigt werden und die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Wenn die Anlage in einer Mietwohnung installiert wird, muss das Einverständnis des Vermieters bestätigt werden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Einverständnis der Eigentümer einzuholen. Des Weiteren muss die Anlage für mindestens 2 Jahre im Stadtgebiet von Neutraubling betrieben werden. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular ist ebenfalls erforderlich. Abschließend muss ein aussagekräftiges Foto der Anlage am installierten Standort eingereicht werden, bevorzugt in digitaler Form.

Teilnahmeberechtigt am Förderprogramm sind Personen mit Erstwohnsitz in Neutraubling, die die Anlage auf dem Stadtgebiet betreiben. Auch Eigentümer:Innen von vermieteten Wohneinheiten in Neutraubling können teilnehmen, wenn sie den erzeugten Strom entgeltfrei an ihre Mieter:Innen weitergeben. Pro abgeschlossener, bewohnter und gemeldeter Wohneinheit kann ein Antrag gestellt werden. Eine Bündelung von Anträgen ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der Stadt Neutraubling möglich. Gewerbliche Nutzungen werden nicht gefördert.

Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten des steckerfertigen Mini-PV-Systems, jedoch maximal 200 Euro pro Anlage.

Die Anlage muss entsprechend geltender VDE Normen installiert werden (z.B. VDE V 0628-1 // VDE-AR-N 4105:2018 & EN50549-1:2019) Eine gute Alternative ist z.B. das DGS Siegel (z.B. DGS 0001:2023-01). Eine Förderzusage stellt keine technische Prüfung der Anlage durch den Fördergeber dar. Die Verantwortung für die fachgerechte Installation liegt beim Betreiber der Anlage.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Stecker. Grundsätzlich raten wir dazu eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen, wie die Anlage abhängig von den Bedingungen vor Ort anzuschließen ist.

Wenn die Anlage über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden kann und ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, kann sie auch von Laien angeschlossen werden. Dies kann z.B. von einer Elektrofachkraft vorbereitet werden. Des weiteren müssen aber immer noch Mitteilungen an den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur beachtet werden. Wir haben die jeweiligen Seiten unten verlinkt.

Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss der Netzbetreiber auf einen Zweirichtungszähler umrüsten. Dies wird spätestens mit der Anmeldung durch den Netzbetreiber geprüft. Wenn im Zähler eine "Drehscheibe" sichtbar ist (Ferraris-Zähler), besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er ausgetauscht werden muss. Der Austausch muss kostenfrei durch den Netzbetreiber erfolgen. Für den Zähler fallen in den meisten Fällen ca. 20 Euro im Jahr Gebühren an.

Um eine Überlastung und damit eine mögliche Überhitzung der Stromleitungen zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, mehr als 600 Watt in das Hausnetz einzuspeisen. Aus diesem Grund haben die meisten Wechselrichter für Mini-PV Anlagen eine Ausgangsleistung, die diese Grenze einhält. Auch mehrere Anlagen zu betreiben, die zusammen die 600 Watt Einspeiseleistung überschreiten ist nicht zulässig.

Für Haushalte mit einem jährlichen Strombedarf von unter 3.000 kWh, wird empfohlen die 600 Watt nicht voll auszuschöpfen. Der überschüssig produzierte Strom einer solchen Anlage wird kostenfrei in das öffentliche Netz eingespeist. Aus diesem Grund kann es wirtschaftlicher sein, eine Mini-PV-Anlage mit einer geringeren Leistung zu wählen.

Nein. Um den Antrag stellen zu können müssen allen notwendigen Unterlagen vorliegen. Anhand der eingereichten Unterlagen prüfen wir die Höhe der Förderung und können dann eine Auszahlung vornehmen lassen.

Bitte beachten Sie, dass nur die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge zählt, d. h. eine unvollständige Antragstellung sichert keinen Platz auf einer Bewilligungsliste.

Bei Fragen helfen die Klimaschutzmanager gerne weiter

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Pfauntsch, Manfred
Sachbearbeiter
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