Ab 08. März 2021 gelten auch im Landkreis Regensburg neue Corona-Regelungen. Wie es im Folgenden mit der weiteren Öffnungsstrategie aussieht, erfahren Sie hier:

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die neuen Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in einer 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt. Was gilt, ist dabei abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen. Im Landkreis Regensburg beträgt die aktuelle Inzidenz 83,0 (Stand: 08. März 2021, 03:11 Uhr)


Für Neutraubling gilt damit ab sofort:

  • ab 08. März ist im Einzelhandel Click & Meet möglich.
  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Angabe der Kontaktdaten besucht werden.
  • kontaktfreier Individualsport ist mit fünf Personen aus maximal zwei Haushalten möglich; Gruppensport darf mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich stattfinden.
  • Büchereien, Archive, Bibliotheken, Buchhandlungen und Versicherungsbüros dürfen besucht werden. Wie viele Menschen den Raum betreten dürfen, ist von dessen Größe abhängig.
  • Treffen mit bis zu fünf Personen aus einem anderen Hausstand sind wieder erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.

Weitere Öffnungen sind frühestens ab 22. März 2021 möglich. Diese betreffen dann die Außengastronomie, Theater-, Konzert- und Opernhäuser, Kinos sowie kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.
Unter welchen Bedingungen diese weiteren Öffnungen umgesetzt werden, ist abhängig vom jeweiligen Inzidenzwert.