Bekanntmachung: Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 

Informationen über die amtliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

I.

Die Stadt Neutraubling hat die Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Stadtverwaltung in 93073 Neutraubling, Regensburger Str. 9 (Zimmer 1.11) amtlich bekanntgemacht.

Gleichzeitig mit der Niederlegung der Nachtragshaushaltssatzung wird auch der Nachtragshaushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom  13.01.2020  bis   20.01.2020 öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Stadtverwaltung Neutraubling, Regensburger Str. 9, 93073 Neutraubling (Zimmer 1.11) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung).


II.

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.