Baukindergeld – wichtige Fristen enden in Kürze

Fristende für die Einreichung des Bauantrags bei der Stadt Neutraubling: 25.09.2020!

Um wichtige Fristen beim Baukindergeld einhalten zu können, müssen die Bauanträge bis spätestens Ende Oktober dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde vorliegen.

Bevor die bei der Gemeinde einzureichenden Anträge an das Landratsamt weitergeleitet werden können, muss zu jedem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Damit die rechtzeitige Weiterleitung der Bauanträge und damit die Einhaltung der Frist für das Baukindergeld möglich ist, müssen Bauanträge bis spätestens 25. September 2020 bei der Stadt Neutraubling mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden.

Die nachfolgende Pressemitteilung des Landratsamtes informiert hierzu genauer:


Baukindergeld – wichtige Fristen enden zum Jahreswechsel

Wer Baukindergeld in Anspruch nehmen will, muss wichtige Fristen beachten. Die Bauabteilung des Landratsamtes möchte alle potentiellen Bauherrn darauf hinweisen, dass bereits bis Ende dieses Jahres ein bestimmter Bearbeitungsstatus erreicht werden muss, ansonsten kann der Antrag auf Baukindergeld später nicht mehr gestellt werden. Neubauten sind demnach nur dann förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag durch den/die Käufer zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Der Antrag kann dann noch bis zum 31.12.2023 – innerhalb von sechs Monaten nach Einzug – bei der KfW Bankengruppe online gestellt werden.

Wie der Leiter der Bauabteilung im Landratsamt, Oberregierungsrat Michael Iglhaut, weiter mitteilt, genügt es daher nicht, bis 31.12.2020 die Baugenehmigung lediglich beantragt zu haben. Zwingende Voraussetzung für den Antrag auf Baukindergeld ist vielmehr, bis Jahresende bereits eine erteilte Baugenehmigung bekommen zu haben. Ausgehend von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit im Landratsamt von etwa 6 – 8 Wochen und der vorgelagerten Beratung im jeweiligen Gemeinderat sollten potentielle Bauherren, die Baukindergeld beantragen wollen, diese Vorlaufzeit unbedingt beachten. Die Bauabteilung des Landratsamtes, so Iglhaut, werde selbstverständlich jeden Bauherrn unterstützen, und die Baukindergeld-relevanten Baugenehmigungen bis Jahresende erteilen, soweit die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens gegeben ist und somit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erfüllt sind. Soweit keine besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder sonstiger Art vorliegen, könne man als grobe Richtschnur davon ausgehen, dass ein Bauantrag – für dessen Vorhaben Baukindergeld beantragt werden soll – bis spätestens Ende Oktober im Landratsamt vorliegen sollte. Andernfalls könne eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr garantiert werden.

Alle 41 Landkreisgemeinden werden ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert, damit auch dort dieses Thema bekannt ist.

Weitere Informationen zum Baukindergeld: www.kfw.de/baukindergeld


- Landratsamt Regensburg -