Ausgabe von FFP2 Schutzmasken für pflegende Angehörige

Kostenlose Masken für Pflegebedürftige

Pflegende Angehörige können ab sofort unter vorheriger Terminvereinbarung FFP2 Schutzmasken (3. Stück) im Rathaus Neutraubling kostenfrei abholen, sofern eine pflegebedürftige Person mit Wohnsitz in Neutraubling wohnhaft ist.

Zum Nachweis der Bezugsberechtigung hat die Hauptpflegeperson ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der pflegebedürftigen Person vorzulegen.

Die kostenfreie Ausgabe der FFP2 Schutzmasken erfolgt solange die übersandte Menge ausreicht!

Masken für Bedürftige und finanziell schwächere Personen werden durch das Sozialamt und das Jobcenter verschickt.