Aus der letzten Stadtratssitzung vom 18.06.2020

Folgende Themen wurden behandelt:

„Kastanienallee“ – Wohnen & Arbeiten am Haid Park

Seit 02.03.2020 ist der Bebauungsplan „Kastanienallee“ rechtskräftig. Mit der Erschließung des Baugebietes wurde auch bereits begonnen.  Geplant ist die Errichtung von insgesamt 181 Wohnungen (1- bis 4-Zimmer) auf dem Grundstück entlang der Haidauer Straße.

Benjamin Heisterkamp von der PE Haid GmbH stellte das Vorhaben „campus living – Wohnen und Arbeiten am Haid Park“ vor. Der Stadtrat zeigte sich dem Vorhaben gegenüber prinzipiell positiv. Der Umweltgedanke des Vorhabenträgers, viel Grün, die Idee des E-Car-Sharing und der E-Bike-Ladestationen und die optische Auflockerung durch ein eingerücktes 5. Staffelgeschoss kamen gut an. Sämtliche Gehwege sollen zusätzlich als Feuerwehrzufahrt dienen, um eine bestmögliche Zugänglichkeit im Brandfall zu gewährleisten. Eine vorgesehene (Schallschutz-)Mauer entlang der Haidauer Straße stieß eher auf Ablehnung. Eine rege Diskussion gab es, da die nach der städtischen Stellplatzverordnung erforderliche Anzahl der Stellplätze nicht vollständig erfüllt wird. Die Stellplatzsituation wollte man in diesen Beschluss nicht mit einfließen lassen. Wichtig ist dem Gremium außerdem die öffentliche Zugänglichkeit und mögliche Mitnutzung des geplanten Spielplatzes. Da auf den Gründächern eine PV-Anlage errichtet werden soll, wird seitens des Stadtrates befürchtet, dass dies der „grünen Optik“ entgegenstehe. Damit die Anwohner nicht verleitet würden, ihre Autos entlang der geplanten 5,50 Meter breiten Einbahnstraße zu parken, wird diese um einen Meter verschmälert. Die Stellplätze werden auf min. 2,28 Meter verbreitert und die verbleibende Differenz wird auf die Versickerungsmulde/Grünfläche aufgeschlagen. Befürwortet wurde die Errichtung zweier Quartierstiefgaragen, sodass zwei ursprünglich geplante Einfahrten entfallen würden. Die dadurch entstehende unterirdische Baugrenzenüberschreitung kann unter bestimmten eigentumsrechtlichen Angelegenheiten genehmigt werden.

Einstimmig grünes Licht erteilte der Stadtrat für die Reduzierung der Einbahnstraßenbreite und der Baugrenzenüberschreitung durch die Tiefgarage. Mehrheitlich wurde auch eine Befreiung hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse in Aussicht gestellt. Nicht Gegenstand des Beschlusses sind die Lage/Größe des Spielplatzes, die Feuerwehrzufahrt sowie die erforderliche Anzahl der Stellplätze. Zudem wird vom Vorhabenträger eine Bebauungsplanänderung auf den Weg gebracht.

Lageplan Kastanienallee

Bildnachweis: Ingenieurgesellschaft für Bauwesen Heisterkamp mbH



Bauleitplanverfahren „Bayerwaldstraße Nord (ehem. Netto-Getränkemarkt)“

Die Dawonia Management GmbH möchte den bestehenden Netto Markt abreißen und ein Wohngebäude mit 35 Wohneinheiten (Wohnungsmix 1-4-Zimmerwohnungen) errichten. Es werden 4 Vollgeschosse und ein zurückversetztes Staffelgeschoss festgesetzt. Für die geplanten Wohneinheiten müssen 51 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese werden im Bebauungsplan hauptsächlich in der Tiefgarage festgesetzt. 14 Stellplätze werden oberirdisch vorgesehen. An der östlichen Grundstücksgrenze wird eine Fläche für Gemeinschaftsanlagen wie Müllsammelplätze und Fahrradabstellanlagen mit einer max. Höhe von 3,00 m festgesetzt. Aufgrund der dort angrenzenden Garagenanlage des Nachbargrundstücks wird hier eine Abweichung von den Abstandsflächen zugelassen. Das Gebäude soll mit einem begrünten Flachdach errichtet werden. An bestimmten Fassadenseiten müssen schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen eingebaut werden, wenn sich dahinter schutzbedürftige Räume (Wohn- und Schlafräume) befinden. Zum vorherigen Bebauungsplanvorentwurf gab es in der Planzeichnung eine Änderung. Die geplante Wandhöhe wird um 0,70 m erhöht. Hintergrund ist die Ausbildung der Attika. Eine Verlängerung der Außenwand in Form einer Attika, die über das notwendige Maß der erforderlichen Wandhöhe hinausgeht, bedeutet eine angenehmere, ruhigere Fassade für den Straßenraum. Etwas mehr Wandfläche über dem letzten Geschoss fasst das Gebäude besser zusammen und bildet nach oben hin einen gut proportionierten Abschluss, der dem Gesamtbild zu Gute kommt. Gestalterisch kann so das zurückversetzte 5. Staffelgeschoss besser eingefasst und in seiner Wahrnehmbarkeit vom Straßenraum aus etwas mehr reduziert werden. Zudem kann so die Einsehbarkeit der privaten Dachterrassenflächen eingeschränkt werden. Dies wirkt sich positiv auf die Wohnqualität der Wohnungen aus. Dadurch kommt es zwar zu geringfügigen Überschreitungen der Abstandsflächen, jedoch beeinträchtigen diese weder die gesunden Wohnverhältnisse, den Brandschutz, noch den Sozialabstand. Der Stadtrat wog die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Verwaltung ab und billigte den Bebauungsplanentwurf sowie den Vorhabens- und Erschließungsplan. Als nächster Verfahrensschritt finden die förmliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Diese haben einen Monat Zeit ihre Einwände und Stellungnahmen abzugeben.


Mittagsbetreuung wieder im Ladenzentrum

Die von der Stadt angemieteten Räumlichkeiten im sog. Ladenzentrum in der Schlesischen Straße, wurden bisher für die Auslagerung von Klassenzimmern der Grundschule genutzt. Da diese zwischenzeitlich in das neue Grundschulgebäude umgezogen sind, ist nun die Mittagsbetreuung eingezogen. In den nächsten Jahren werden weitere Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in den städtischen Schulen erforderlich. Um eine mögliche erneute Auslagerung von Klassenräumen zu gewährleisten, wurde die Baugenehmigung auch weiterhin für die Nutzung mit Klassenräumen beantragt. So ist man in der Änderung der Nutzung von Mittagsbetreuung in Klassenzimmer flexibel. Der Antrag auf Nutzungsänderung für beide Nutzungsarten wurde einstimmig genehmigt.


Globus-Meisterbäckerei

Für den Einbau der Globus Meisterbäckerei wurde mit Stadtratsbeschluss vom 14.03.2019,  das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zwischenzeitlich wurde das Vorhaben bereits umgesetzt. Während der Baumaßnahme wurden einige Positionen umgestaltet. Diese wurden mit dem nun eingereichten Tekturantrag genehmigt.


Apotheke wird Nagelstudio

Die Räumlichkeiten im Fachmarktzentrum in der Pommernstraße, welche bisher als Apotheke genutzt wurden, sollen nun in ein Nagelstudio (mit Pediküre und Wimpernverlängerung) umgenutzt werden. Der Stadtrat erteilt hierzu einstimmig grünes Licht.

 


Genehmigte Bauanträge

Die Antragsteller beabsichtigen einen Wohnhausanbau in der Ostpreußenstraße. Geplant ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses als Anbau an der Westseite des Bestandsgebäudes. Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze, der Gebäudetiefe, der Ansichtsfläche der Dachgauben sowie der abweichenden Dachneigung zugestimmt werden, da sie vor allem im Hinblick auf die vielen Vergleichsfälle, städtebaulich vertretbar sind, keinen Planungsgrundzug berühren sowie unter Würdigung der nachbarschaftlichen Interessen, mit den öffentlichen Belangen, vereinbar sind. Der Stellplatznachweis wird erfüllt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auch hier einstimmig erteilt. 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Sichtschutzelementen an Süd-West Grenze seines Grundstücks An der Kreuzbreite. Der dort geltende Bebauungsplan setzt für Einfriedungen, welche nicht zum öffentlichen Straßenraum hin errichtet werden, mit einer Höhe von 1,20 Meter fest. Um sowohl für den Antragsteller, als auch dessen direkten Nachbarn eine höhere Privatsphäre zu erlangen, sollen die Sichtschutzelemente, entgegen der Bebauungsplanfestsetzung, mit einer Höhe von bis zu 2m zu den privaten Grundstücksnachbarn hin errichtet werden. Da der betroffene Nachbar unterschriftlich zugestimmt hat und der öffentliche Bereich von der Errichtung der Sichtschutzelemente nicht betroffen ist, wurde die isolierte Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen mehrheitlich erteilt.


Kommunalrechtliche Angelegenheiten

Der Stadtrat beschloss die Geschäftsordnung für die neue Amtsperiode 2020 – 2026. Weiter bestimmte er Stadtrat Markus Pesth als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.