Aus der letzten Stadtratssitzung vom 15.09.2020

Folgende Themen wurden behandelt:

Bebauungsplan „Am Kleinfeld II“

Der Bebauungsplan „Am Kleinfeld II“ ist seit dem 16.04.2020 rechtskräftig. Dieser setzt bei 2 Vollgeschossen eine max. Wandhöhe von 6,00 m und bei 3 Vollgeschossen eine max. Wandhöhe von 9,00 m fest. Aufgrund des vorgeschriebenen begrünten Flachdachs, mit einer durchwurzelbaren Schichtdecke von min. 10 cm ist die max. Wandhöhe sehr knapp bemessen, wodurch es bei den späteren Bauanträgen immer wieder zu Befreiungsanträgen kommen wird. Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat einstimmig, die max. Wandhöhe bei zwei Vollgeschossen auf 6,50 m und bei drei Vollgeschossen auf 9,50 m zu erhöhen.


Bebauungsplan „Kastanienallee“

Der Bebauungsplan „Kastanienallee“ mit integriertem Grünordnungsplan ist seit dem 02.03.2020 rechtskräftig und setzt auf der Fläche zwischen dem Birkenfelder Weg und der Haidauer Straße ein urbanes Gebiet fest. Das geplante städtebauliche Konzept wurde in der Stadtratssitzung am 18.06.2020 vorgestellt. Demnach sind 6 Wohngebäudekomplexe geplant. Hintergrund der Änderung ist in erster Linie die Festsetzung eines fünften zurückversetzten Staffelgeschosses. Dadurch wird auch die max. Wandhöhe erhöht. Weitere Änderungserfordernisse ergeben sich u.a. aus dem Bedarf an Stellplatzflächen, der Verschmälerung der Fahrbahnbreite, der Bebaubarkeit des Grundstücks mit unterirdischen Bauteilen (Tiefgarage), Zufahrten sowie der Lage der vorgesehenen Spielplatzflächen. Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Bebauungsplanänderung und billigte den –planentwurf. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet eine Informationsveranstaltung bezüglich der Änderungen statt. Hierbei werden Vertreter der Stadt sowie der Investor des Vorhabens Auskünfte erteilen.


Neues Facharztzentrum im Kaufpark

Die IVN Vermögensverwaltungs GmbH beabsichtigt den Neubau eines Facharztzentrums und Büros in der Pommernstraße. Dafür soll der südliche Freibereich der bestehenden Gaststätte überdacht und zugleich um 3 Stockwerke aufgestockt werden. Im Erdgeschoss soll der Freibereich der Gaststätte erhalten bleiben und durch Stützen überdacht werden. An der Ostseite ist der Zugang (Treppenhaus und Aufzug) zu den oberen Stockwerken geplant. Das 1. und 2. Obergeschoss soll durch eine Facharztpraxis genutzt werden, das 3. zurückversetzte Obergeschoss dient einer Büronutzung. Das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen (Überschreitung der Baugrenze und der max. zulässigen Wandhöhe) wurden einstimmig erteilt.

So soll das geplante Facharztzentrum ausschauen...

Ansicht von Süden (Pommernstraße)

Bildnachweis: IVN Vermögensverwaltungs GmbH


Bauanträge

Grünes Licht gab es für den Dachgeschossausbau und den Anbau einer Terrassenüberdachung in der Georg-Britting-Straße. Für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohung, Garage und Stellplatz wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Bauvorhaben in der Mintrachinger Straße sowie im Schneewittchenweg.


Neuer Gehweg für die Mintrachinger Straße

In seinem Verkehrsgutachten hatte Verkehrsplaner Pressler dargestellt, dass die Mintrachinger Straße aufgrund des zu erwartenden Fußgängeraufkommens einen einseitigen Gehweg entlang der Mintrachinger Straße benötigt. Bereits im Herbst 2014 hatte die Stadt Neutraubling in einem Teilbereich Bereich einen Abschnitt des Gehweges hergestellt. Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Am Kleinfeld I“ wurde ein neuer Gehweg bis zur Hessostraße erstellt. Dieser soll nun entlang der Mintrachinger Straße weiter ausgebaut werden.


Bebauungspläne der Nachbargemeinde Barbing

Die Stadt Neutraubling wurde als Behörde an zwei Bauleitplanverfahren der Gemeinde Barbing beteiligt und erhebt hierzu keine Einwände, da die Belange Neutraublings nicht berührt werden.

 


Breitbandausbau Neutraubling – Einstieg in das Wechselförderprogramm

Im März 2020 ist die neue Bayerische Gigabitrichtlinie in Kraft getreten, die es ermöglich sogenannte “Graue Flecken“ im Rahmen der Förderung zu erschließen. Somit besteht die Möglichkeit die Breitbanderschließung in der Stadt Neutraubling  (inkl. Guggenberger See) voranzutreiben. Mit der neuen Gigabitrichtlinie kann die Beschleunigung von Anschlüssen in grauen NGA-Flecken gefördert werden, also auch Bereiche, in denen bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist. Die Stadt Neutraubling steigt in das Förderprogramm gemäß Bayerischer Gigabitrichtlinie ein. Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Ingenieurbüro Ledermann beauftragt.