Aus der letzten Stadtratssitzung vom 09.04.2020

Folgende Themen wurden behandelt:

Änderung einer textlichen Festsetzung des Bebauungsplans „An der Reitbahn“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 beschlossen, die Abstandsflächenfestsetzung zu ändern. Daraufhin fanden die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 11.02. bis zum 13.03.2020 statt. Während der Auslegung ist nur eine Stellungnahme von Seiten des Landratsamts Regensburg eingegangen.

Der Stadtrat wog die eingegangene Stellungnahme entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung mehrheitlich ab und beschloss den vom Planungsbüro FLU aus Regensburg ausgearbeiteten Bebauungsplan 1. Änderung „An der Reitbahn“ in der Fassung vom 30.01.2020 als Satzung.


Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kleinfeld II“ mit integriertem Grünordnungsplan

Bisherige Verfahrenschronologie:
- 14.02.2019: Aufstellungsbeschluss
- 20.02.2019: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 11.04.2019: Vorstellung des städtebaulichen Konzepts durch Herrn Dykiert
- 26.09.2019: Billigungs- und Auslegungsbeschluss frühzeitige Beteiligung
- 14.10.2019-08.11.2019: frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 30.10.2019: Informationsveranstaltung in der Stadthalle
- 12.12.2019: Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- 16.12.2019: Bekanntmachung der Auslegung
- 07.01.2020-10.02.2020: förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 20.02.2020: Abwägungsbeschluss

Der Bebauungsplan hat das erforderliche Aufstellungsverfahren durchlaufen. Der Stadtrat beschloss den vom Ingenieurbüro EBB mbH aus Regensburg ausgearbeiteten Bebauungsplan „Am Kleinfeld II“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 12.12.2019 einstimmig als Satzung. Nach der Ausfertigung und Bekanntmachung ist der Bebauungsplan rechtskräftig.


4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Traunreuter Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan

Bisherige Verfahrenschronologie:
- 14.02.2019: Änderungsbeschluss
- 14.02.2019: Erlass einer Veränderungssperre
- 20.02.2019: Bekanntmachung Änderungsbeschluss und der Veränderungssperre
- 12.09.2019: Billigungsbeschluss, Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung
- 26.09.2019-25.10.2019: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 12.12.2019: Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- 16.12.2019: Bekanntmachung der förmlichen Auslegung
- 07.01.2020 bis 10.02.2020: Förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- 20.02.2020: Abwägungsbeschluss

Der Bebauungsplan hat das erforderliche Änderungsverfahren durchlaufen. Der Stadtrat beschloss den vom Ingenieurbüro EBB mbH aus Regensburg ausgearbeiteten Bebauungsplan 4. Änderung „Gewerbegebiet Traunreuter Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 12.12.2019 einstimmig als Satzung. Nach der Ausfertigung und Bekanntmachung ist der Bebauungsplan rechtskräftig.


4. Änderung der Flächennutzungsplans der Gemeinde Barbing – Sondergebiet Flächenphotovoltaikanlage III

Der Gemeinderat der Gemeinde Barbing hat mit Beschluss vom 12.03.2019 die Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlagen III“ beschlossen. Der Planbereich (22.832 m²) liegt etwa 1 km östlich der Autobahnanschlussstelle 103 Rosenhof, direkt südlich an die BAB 3 angrenzend.

Im bisher geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Barbing ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Mit der Änderung zu einem Sondergebiet soll die dezentrale, regenerative Energiegewinnung im Gemeindegebiet gestärkt werden. Anlass hierfür war das konkrete Interesse eines Investors, im Plangebiet eine Photovoltaikanlage in aufgeständerter Bauweise zu errichten.

Der Stadtrat erhob mehrheitlich keine Einwände gegen dieses Bauleitplanverfahren der Gemeinde Barbing, da durch die Planungen die Belange der Stadt Neutraubling nicht berührt werden.


Behandlung von drei Bauanträgen

- Antrag auf Errichtung eines Sichtschutzzauns

Der Antragsteller hat an der Süd- und Ostseite seines Grundstücks in der Haidauer Straße einen Holzsichtschutzzaun mit einer Gesamthöhe von 2 m errichtet. Der Bebauungsplan „Braunfeld Weiheräcker I“ setzt für Einfriedungen eine max. Höhe von 1,20 m fest. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist der errichtete Sichtschutz, vor allem im Bereich des Sichtdreiecks bedenklich. Der Stadtrat entschied einstimmig, die beantragte Befreiung für den bereits errichteten Sichtschutzzaun abzulehnen.

- Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Der Antragsteller beantragte den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet „An der Reitbahn“. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden folgende Befreiungen beantragt: Befreiung von den Schallschutzregelungen, Überschreitung der Baugrenze für Garage und Wohnhaus und Anpassungsgebot für die nachbauende Garage.

Der Stadtrat beschloss einstimmig, zu dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sowie der Befreiung wegen Spiegelung der Garage und der dadurch entstehenden Überschreitung der Baugrenze bzw. Baulinie für die Garage und für das Wohnhaus, zuzustimmen. Ferner beschloss er den Befreiungsantrag für die Abweichung vom Anpassungsgebot der Garage an die Nachbargarage sowie den Antrag auf Verbreiterung des Baufeldes abzulehnen.

- Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Die Bauherren beantragten den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet „Am Kleinfeld“. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden folgende Befreiungen beantragt: Baufenster Garage, Nachbaugebot für die Garage, Nachweis des dritten geforderten Stellplatzes vor der Garage.

Der Stadtrat beschloss, zu dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sowie der erforderlichen Befreiung für die Errichtung der Garage außerhalb dem Garagenbaufenster und dem Nichteinhalten des Nachbaugebots zuzustimmen. Der Antrag auf Nachweis des dritten Stellplatzes im Stauraumbereich ist wurde mehrheitlich abgelehnt.


Beschluss des Volumens der leistungsorientierten Bezahlung für Beschäftigte 2020

Die Stadt Neutraubling ist als Arbeitgeber dazu verpflichtet, das jährlich für die Leistungsbewertung zur Verfügung stehende Gesamtvolumen zweckentsprechend zu verwenden und an die Beschäftigten auszuschütten. Das Gesamtvolumen beträgt 2 % aus den ständigen Monatsentgelten des Vorjahres der tariflich Beschäftigten.

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 14.03.2019 wurde einer freiwilligen Erhöhung des LOB Volumens auf 3 % der Vorjahresentgelte der tariflich Beschäftigten für den Bewertungszeitraum 01.09.2018 bis 31.08.2019 zugestimmt. Der Stadtrat entschied einstimmig eine Erhöhung des LOB Volumens auf 3 % wie im Vorjahr für den Bewertungszeitraum 01.09.2019 bis 31.08.2020.


Bestellung einer weiteren Standesbeamtin

Im Standesamt Neutraubling sind derzeit 2 Standesbeamte eingestellt, ein weiterer Mitarbeiter ist als Vertretungsstandesbeamter bei der Stadt Neutraubling beschäftigt.

Mit Schreiben des Landratsamts Regensburg, Standesamtsaufsicht vom 12.03.2018 sollen die Standesämter mit mindestens 3 Standesbeamten besetzt sein. Um Engpässe aufgrund Urlaub, Fortbildungspflicht und Krankheit zu vermeiden, ist es sinnvoll, einen weiteren Standesbeamten für den Vertretungsfall zu beschäftigen.

Frau Daniela Wolf arbeitet seit September 2019 zur Einweisung im Standesamt der Stadt Neutraubling mit und erfüllt die notwendigen Voraussetzungen. Der Stadtrat beschloss die Bestellung von Frau Wolf zur Standesbeamtin auf jederzeitigen Widerruf mit Wirkung ab Aushändigung der Ernennungsurkunde einstimmig.