Aus der letzten Sitzung des Planungs- und Bauausschusses

Folgende Themen wurden am 02.07.2020 behandelt:


Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen in der Mangoldinger Straße

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen auf der Hofstelle in der Mangoldinger Straße. Das geplante Vorhaben soll zum Großteil außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die Baugrenzen wurden relativ eng um die landwirtschaftlichen Bestandsbauten gezogen, welche im Rahmen des Neubaus zum Teil abgebrochen werden müssen. Für das Vorhaben wurden folgende Befreiungen beantragt: Überschreitung des Baufensters und Überschreitung der Kniestockhöhe.

Der Planungs- und Bauausschuss beschloss einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid sowie den dafür beantragten Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen zuzustimmen. Er stellte damit die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen späteren Bauantrag in Aussicht.


Drei Anträge auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung von Sichtschutzzäunen im Stadtgebiet

Der Antragsteller hatte an der Süd- und Ostseite seines Grundstücks in der Haidauer Straße einen Holzsichtschutzzaun mit einer Gesamthöhe von 2 m errichtet. Der nachträglich gestellte Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 09.04.2020 einstimmig abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde der Sichtschutzzaun zur Straße Am Weiheracker und im Einfahrtsbereich zur Tiefgarage auch entfernt. Nun reichte der Antragsteller eine Änderung zum ursprünglich gestellten Antrag ein. Er beantragte, den Sichtschutzzaun im hinteren Bereich des Grundstücks stehen zu lassen. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit, welche ausschlaggebend für die Ablehnung am 09.04.2020 war, gab es nun keine Bedenken mehr, da der Sichtschutz im Bereich des Sichtdreiecks bereits rückgebaut wurde. Der Planungs- und Bauausschuss beschloss daher ohne Gegenstimme, dem geänderten Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen hinsichtlich des errichteten Sichtschutzzauns, für den Bereich auf Höhe der Tiefgaragenabfahrt, zuzustimmen.


Ein weiterer Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Sichtschutzzauns sowie Sichtschutzzaunelemente in Form einer Natursteinmauer an der Süd- und Westgrenze seines Grundstücks An den Klostergründen. Der Sichtschutzzaun soll, entgegen der Bebauungsplanfestsetzungen, mit einer Höhe von 1,80 m als Natursteinmauer/Holzbretter an der westlichen Grundstücksgrenze und mit einer Höhe von 1,60 m an der südlichen Grundstücksgrenze als einzelne Elemente, errichtet werden. Im Übrigen soll der bestehende Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m erhalten bleiben. Es wurde eine Befreiung wegen der Höhe und des Materials der Einfriedung beantragt. Im Bereich des Bebauungsplans „Birkenfeld – 5. Änderung“ gibt es derzeit keine Vergleichsfälle. Der Bebauungsplan „Am Kleinfeld II“ wurde erst am 16.04.2020 rechtskräftig. Auch hier wäre es die erste Befreiung hinsichtlich einer Einfriedung. Die westlich an das Baugrundstück angrenzende, öffentliche Grünfläche wurde nur teilweise aufgelöst, um dort den künftigen Fußweg anzulegen. Im Übrigen bleibt die Grünfläche jedoch bestehen und bietet weiterhin durch die bereits vorhandenen Sträucher einen natürlichen Sichtschutz. Der Planungs- und Bauausschuss beschloss daher ohne Gegenstimme, den Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen, für die Errichtung des Sichtschutzzauns bzw. der Sichtschutzelemente, abzulehnen.


Im Rahmen einer Ortseinsicht wurde der auf dem Grundstück des dritten Antragstellers errichtete Sichtschutz Am Lohgraben beanstandet. Der Antragsteller erklärte, dass der errichtete Weidenzaun an der Süd- und Ostseite umgehend wieder abgebaut wird. Zwischenzeitlich wurde er bereits abmontiert. Für die an der Ostseite seines Grundstücks festmontierten Sichtschutzelemente mit einer Höhe von 1,80 m und einer Länge von 5 m, wurde nun ein Antrag gestellt. Der Sichtschutzzaun wurde entgegen der Bebauungsplanfestsetzung errichtet, weshalb nun nachträglich eine Befreiung von der Bebauungsplanfestsetzung beantragt wurde. Der Befreiung stand jedoch nichts entgegen, da das direkte Umfeld des Antragstellers durch den Zaun nicht beeinträchtigt wird und die nachbarschaftliche Zustimmung erteilt wurde. Der Planungs- und Bauausschuss beschloss einstimmig, dem bereits errichteten Sichtschutz zuzustimmen und somit die dafür erforderliche Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen zu erteilen. 


Antrag auf Baugenehmigung zur brandschutzmäßigen Ertüchtigung bzw. Nutzungsänderung der Krones AG in der Böhmerwaldstraße

Die Krones AG beantragte eine brandschutzmäßige Ertüchtigung bzw. Nutzungsänderung der Blöcke 9.1 bis 9.9 und 9.10 bis 9.16, Nähe der Böhmerwaldstraße. Der Bereich der Hallen 9.2 bis 9.4 soll im Zuge der „Werksstrukturplanung“ von Produktion in Logistik umgenutzt werden. In diesem Zuge soll auch der Brandschutz überprüft und angepasst werden.

Der Planungs- und Bauausschuss gab zu dem Bauantrag für die brandschutzmäßige Ertüchtigung sowie der Nutzungsänderung einstimmig grünes Licht.