Aus der letzten Finanzausschuss-Sitzung vom 16.01.2020

Folgende Themen wurden behandelt:

Haushalt vorberaten

In seiner letzten Sitzung hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss über das Investitionsprogramm und den Finanzplan jeweils für die Jahre 2019 – 2023 sowie den Haushaltsplan 2020 vorberaten. Eine Beschlussfassung findet durch den Stadtrat in der nächsten Sitzung statt.


Bezuschussung von Baumaßnahmen Neutraublinger Vereine

Kleingartenanlage soll um 17 Gärten erweitert werden

Der Kleingartenverein Neutraubling e.V. beabsichtigt schon seit längerem, die Gartenanlage um 17 Gärten zu erweitern. Für das geplante Bauvorhaben hat der Verein einen Zuschuss und zugleich auch die Übernahme einer Bankbürgschaft durch die Stadt Neutraubling für den dafür benötigten Kreditbedarf beantragt. Die Erweiterung soll sich nördlich der bestehenden Kleingartenanlage hinziehen. Dafür hat die Stadt Neutraubling durch entsprechende Bebauungsplanfestsetzungen bereits die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Dazu müssen Wege, Grundplatten für die Gartenhäuschen mit einem Einheitsmaß von 6 x 4 m, Brunnenbohrungen und eine Umzäunung mit einem ca. 1,6 m hohen Zaun, ein Eingangstor und zwei Eingangstüren errichtet werden. Die geschätzten Baukosten für die Schaffung der Infrastruktur betragen laut den bisherigen Angeboten bei ca. 180.000 Euro. Hierzu bat der Kleingartenverein die Stadt Neutraubling nunmehr um einen entsprechenden Investitionszuschuss, was bei einer üblichen Zuschussquote von 10 % für Vereine ca. 18.000 € an städtischer Beteiligung entspricht. Entsprechende Zuschussmittel wurden in den Haushaltsentwurf 2020 aufgenommen.

Da der Finanzbedarf unter Berücksichtigung der Eigenmittel des Vereins sowie des beantragten städtischen Zuschusses das zur Verfügung stehende Budget dennoch übersteigt, muss der Kleingartenverein die Finanzlücke von ca. 35.000 € bis 50.000 € über ein Bankdarlehen ausgleichen.

Er bat deshalb die Stadt Neutraubling gleichzeitig um die Übernahme einer entsprechenden Bankbürgschaft für den benötigten Kreditbedarf.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschloss einstimmig, dem Kleingartenverein Neutraubling e.V. 10 % der tatsächlichen Erweiterungskosten zu erstatten, soweit sich diese im Rahmen der übermittelten Zahlen bewegen. Weiter empfahl er dem Stadtrat die Übernahme einer entsprechenden Ausfallbürgschaft mit einem Höchstbetrag von 50.000,00 € unter der Voraussetzung der Erteilung einer evtl. dafür benötigten rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Bedingung für das Wirksamwerden dieser beiden Entscheidungen ist der vorherige Abschluss einer Erbpachtvertragsergänzung über die Erweiterungsfläche.

Siedlergemeinschaft baut in der Kleingartenanlage

Die Siedlergemeinschaft Neutraubling e.V. plant die Neuerrichtung eines Gerätehauses (für Gerätschaften und als Aktenarchiv) auf dem Erweiterungsgebiet des Kleingartenvereis und hat daher für ihr geplantes Bauvorhaben ebenfalls einen Zuschussantrag bei der Stadt Neutraubling gestellt. 

Laut Schätzung ihres beratenden Architekten bewegt sich der Kostenrahmen je nach Bauweise zwischen 11.000 € und 15.000 € zzgl. Erschließungsbeitrag und Kosten für die Anlage und Bepflanzung der Parzelle. Bei einer üblichen Zuschussquote von 10 % für Vereine würde dies einer städtischer Beteiligung von ca. 1.000 € bis 2.000 € gleichkommen. Entsprechende Zuschussmittel wurden in den Haushaltsentwurf 2020 aufgenommen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschloss einstimmig, der Siedlergemeinschaft Neutraubling e.V. 10 % der tatsächlichen Herstellungskosten zu erstatten.