Bauanträge ohne Nachbarbeteiligung nicht mehr zulässig

Bauwillige aufgepasst: Am 01. Februar 2021 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft und in diesem Zusammenhang änderte sich auch die Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen.

Gemäß der Bayerischen Bauordnung sind Bauherren beziehungsweise deren Beauftragte (z.B. der Architekt) nun verpflichtet, den Eigentümern der benachbarten Grundstücke, Lageplan sowie Bauzeichnungen zur Zustimmung vorzulegen. Die Zustimmung bedarf der Schriftform. Im Bauantrag ist nur anzugeben, ob zugestimmt wurde. Hat ein Nachbar nicht zugestimmt oder wird seinen Einwendungen nicht entsprochen, so wird ihm eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt.

Da derzeit unzulässigerweise noch immer Anträge ohne eine Nachbarbeteiligung eingereicht werden, appelliert die Stadtverwaltung an die BürgerInnen, die Nachbarn bereits vor Antragsabgabe zu beteiligen – dadurch kann bei der Bearbeitung und Genehmigung des Antrags viel Zeit eingespart werden.