11.06.2020
LandkreisPass geht in die zweite Verlängerung
Um Infektionsrisiken in Corona-Zeiten sowohl für Kunden als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes zu minimieren, wird die Geltungsdauer der LandkreisPässe – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – um ein zweites Mal verlängert, und zwar bis 30. September 2020. Somit entfällt die persönliche Vorsprache bis auf Weiteres.